b.merkenswert | Agentur für Verkaufsförderung und Produktion
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der b.merkenswert GmbH

I. Geltung

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam mit schriftlicher Bestätigung durch b.merkenswert GmbH.

II. Vertragsabschluß

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bezüglich Preis- und Liefermöglichkeit. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. Angaben in diesem Sinne, sowie in öffentlichen Äußerungen von b.merkenswert oder ihren Gehilfen, werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in dem Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.

Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch die b.merkenswert GmbH zustande. Die Verträge zwischen Käufer und uns sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen.

III. Lieferung, Lieferfristen

1. Angebote der b.merkenswert GmbH erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs und mit der Maßgabe, dass ein ausreichender Lagervorrat besteht, bei Sonderanfertigungen oder Produkten mit Veredelungen sind Abweichungen möglich und zulässig. Aus dem Versand von Preis- und Lieferlisten folgt für b.merkenswert GmbH keine Lieferverpflichtung, eine solche besteht nur dann, wenn b.merkenswert GmbH die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat. Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. ab Werk. Der Versand der Ware erfolgt mit den von b.merkenswert GmbH bestimmten Verkehrsmitteln (Post, Spedition, etc.). b.merkenswert GmbH ist nicht verpflichtet, die preisgünstigste Versandart zu wählen. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.

2. Bei CD- und Diskettenduplikationen beginnt die Lieferzeit erst mit dem Erhalt der vollständigen spezifikationsgerechten Fertigungsunterlagen bzw. nach erst nach schriftlicher Freigabe und nach Erhalt der vom Kunden unterschriebenen Freistellungserklärung. Lieferverzögerungen durch nicht rechtzeitige Selbstbelieferungen, insbesondere bei Drucksachenabwicklung, bleiben vorbehalten. Übermittelte Lieferdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie von b.merkenswert GmbH als verbindlich bezeichnet werden. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, so ist b.merkenswert GmbH berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

3. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, z.B. urheberrechtlich bedingte Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unserem Vorlieferanten, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung u. a. M., berechtigen die b.merkenswert GmbH bestätigte Lieferverpflichtungen angemessen zu verlängern bzw. von Ihrer Leistungsplicht befreit zu werden und vom Vertrag zurück zu treten.

4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn der b.merkenswert GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Insbesondere haftet b.merkenswert nicht für vom Besteller im Verhältnis zu seinem Vertragspartner verwirkte Vertragsstrafen sowie die Folge von Garantiezusagen des Bestellers.

5. Verzögert sich der Versand bzw. die Abholung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, hat sich der Besteller an den Lagerkosten pauschal und ohne Nachweis der effektiven Kosten mit 1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat zu beteiligen. Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche von b.merkenswert bleiben unberührt.

6. Bei DVD-/CD-Produktionen, Diskettenduplikationen, Sonderanfertigungen, Drucksachen jeglicher Art behalten wir uns herstellungsbedingt eine Mehr- oder Minderlieferung der Bestellmenge vor.

IV. Versand und Gefahrenübergang

Der Kunde trägt das Transportrisiko - auch bei frachtfreien Lieferungen - ab dem Lager von b.merkenswert GmbH bzw. dem Lager/Werk des Vorlieferanten/Herstellers, wenn die Lieferung ab dort erfolgt. Alle Sendungen, auch etwaige Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über; im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit dem Beginn der Verladung auf den Kunden über. Der Nichterhalt einer Sendung ist b.merkenswert GmbH spätestens 6 Tage nach dem Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Kunden verzögert oder auf seine Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. b.merkenswert GmbH ist berechtigt, Lagergebühren geltend zu machen und für den Fall, dass der Kunde die Abholung auf seine Kosten verweigert, die Ware vier Wochen nach der vorherigen schriftlichen Androhung der Vernichtung auf Kosten des Kunden vernichten zu lassen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall unberührt.

V. Gewährleistung und Haftung

1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Vollständigkeit und Beschädigung unverzüglich zu prüfen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

2. Farbabweichungen auf dem CD oder Disketten Label, Druckmaterialien o.ä. im Vergleich zur Vorlage berechtigen nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keinen Minderungsgrund dar. Erkennbare Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen nach Entgegennahme der Ware, unter Vorlage des Lieferscheins oder der Rechnung und unter genauer Angabe der Fehler der b.merkenswert GmbH schriftlich mitzuteilen. Entsprechendes gilt für Mängel, die erst später sichtbar werden. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die besondere Rügepflicht gemäß §§377, 378 HGB bleibt unberührt.

3. Auf Hardware und Elektro-Geräte mit ihren Einzelteilen leistet b.merkenswert GmbH eine Garantie von 6 Monaten bezogen auf Teile, die nachweislich aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern defekt geworden sind; diese werden ausgetauscht oder repariert. Austauschteile gehen in das Eigentum von b.merkenswert GmbH über. Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, nicht begründet. Ausgenommen von der Garantie sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Geräte, die äußerlich beschädigt oder geöffnet (z.B. beschädigter oder zerstörter Sicherheitsaufkleber) wurden, fallen nicht mehr unter die Garantieregelung.

4. Bei berechtigter Beanstandung behebt b.merkenswert GmbH die Mängel nach eigenem Ermessen - entweder durch Nachbesserung (auch mehrfach) oder Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, nachdem eine Ersatzlieferung durch b.merkenswert GmbH innerhalb einer angemessenen Frist fehlgeschlagen ist. Ersetzte Ware oder Warenteile sind frachtfrei an b.merkenswert zurückzusenden. Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn sich b.merkenswert GmbH vorher damit schriftlich einverstanden erklärt hat, oder wenn dem Kunden versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware geliefert wurde. Rücksendungen aufgrund von Beanstandungen des Kunden, gleich aus welchem Grund, sind nur dann zulässig, wenn die Rücksendung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige des Mangels gemäß Ziffer 2 erfolgt. Die Einsendung der beanstandeten Ware an b.merkenswert GmbH muss in dem dazugehörigen Original-Karton erfolgen, die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein. Sollte sich die Reklamation als unberechtigt erweisen, so berechnet b.merkenswert GmbH den Prüfvorgang in angemessenem Rahmen.

Ein Recht zur Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz des dadurch bedingten Kostenaufwandes steht dem Besteller nicht zu.

Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haftet b.merkenswert nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Im Übrigen haftet b.merkenswert nur, soweit der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer “Kardinalpflicht” beruht. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden beschränkt.

Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. b.merkenswert haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die b.merkenswert gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen

5. Übergebene Materialien und Gegenstände sowie hauseigene Daten- und Tonträger werden von uns nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die an uns übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das an b.merkenswert GmbH übergebene Ausgangsmaterial durch Stromausfall, technischen Defekt oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, sind wir nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet.

6. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die durch b.merkenswert GmbH duplizierten Daten- oder Tonträger sowie Medienartikel nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Urheberrechte, Leistungsschutz und Jugendschutzgesetze verstoßen. Bei Tonträgervervielfältigung übernimmt der Kunde die aus der Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke und Darstellungen entstehenden Verpflichtungen und legt bei Auftragserteilung einen entsprechenden Bescheid der GEMA vor.

b.merkenswert GmbH haftet nicht für Urheber- und sonstige Rechtsverletzungen durch den Kunden. Dieser stellt die b.merkenswert GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt b.merkenswert GmbH alle entstehenden Schäden und Aufwendungen – einschließlich der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.

Sobald b.merkenswert von Dritten wegen der Verletzung eines der genannten Rechte in Anspruch genommen wird, wird b.merkenswert den Besteller darüber unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller ist verpflichtet, mit dem Dritten unverzüglich Kontakt aufzunehmen und sich zur Verantwortung für die Herstellung zu bekennen

Sollte aufgrund einer Vereinbarung der Parteien die Anmeldung und Bezahlung solcher Lizenzen durch b.merkenswert erfolgen, ist b.merkenswert berechtigt, die dabei anfallenden Auslagen vom Besteller als Vorauszahlung zu fordern und die Produktion der Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger solange einzustellen, wie der Besteller die erforderliche Vorauszahlung nicht erbracht hat.

Der Besteller wird b.merkenswert in diesem Falle außerdem spätestens mit Übergabe der Fertigungsmaterialien alle Informationen mitteilen, die für die ordnungsgemäße Anmeldung bei allen einschlägigen Verwertungsgesellschaften benötigt werden.

7. b.merkenswert GmbH dupliziert Daten und Programme 1:1. Eine Umsetzung bzw. Umwandlung erfolgt nur durch schriftlichen Auftrag des Kunden. Eine Prüfung der Masterdisketten auf eventuell vorhandene Viren liegt nicht in der Verantwortung von b.merkenswert GmbH. Durch die ausschließliche Verwendung von "stand alone-Systemen" bei der Duplikation kann eine Veränderung der Masterdiskette bzw. das Aufbringen eines Virus durch uns ausgeschlossen werden. Werden uns vom Auftragsgeber mit Viren infizierte Master zur Duplizierung übergeben, sind jedwede Schadensersatzansprüche (insbesondere wegen mittelbarer Schäden) sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

8. Der Kunde stellt b.merkenswert GmbH die für die Herstellung erforderlichen Ausführungsunterlagen, wie z.B. Mastermedien, Labelfilme und Druckmaterialien, kostenfrei und den Spezifikationen von b.merkenswert entsprechend zur Verfügung, und zwar Filme und Master ausschließlich als Duplikate. Die b.merkenswert GmbH ist nicht verpflichtet, solche Ausführungsunterlagen in irgendeiner Weise zu überprüfen oder abzuhören. Insbesondere das Risiko künstlerischer und technischer Mängel liegt beim Kunden. Korrekturabzüge werden nur dann zugesandt, wenn dieses ausdrücklich schriftlich verlangt bzw. festgelegt ist. Die b.merkenswert GmbH ist nicht verpflichtet Fertigungsunterlagen länger als 6 Monate aufzubewahren. Master, Drucksachen, Etiketten, etc. lagert b.merkenswert auf Gefahr und Risiko des Kunden. Für den Fall der Nichtabholung durch den Kunden ist b.merkenswert GmbH berechtigt, diese Materialien vier Wochen nach der vorherigen schriftlichen Androhung der Vernichtung auf Kosten des Kunden vernichten zu lassen. Die b.merkenswert GmbH hat das Recht, eigene Firmenzeichen auf dem Ton- oder Datenträger sowie den Druckmaterialien in branchenüblicher Weise zu vermerken.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von b.merkenswert GmbH (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich b.merkenswert GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt. Die b.merkenswert GmbH hat das Recht die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist heraus zu verlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

2. Für den Fall, dass der Kunde Vorbehaltsware weiterverkauft, tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis incl. MwSt.) - einschlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an b.merkenswert GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, soweit b.merkenswert GmbH die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden die Abtretung offengelegt hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist b.merkenswert GmbH befugt, dem Schuldner des Kunden die Abtretung bekannt zu geben und die Forderung selbst einzuziehen. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, b.merkenswert GmbH nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den b.merkenswert für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschl. MwSt. berechnet hat.

3. Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Schuldner an b.merkenswert GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware incl. MwSt. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlusten oder Schäden erwirbt, werden hiermit an b.merkenswert GmbH abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von b.merkenswert GmbH stehende Ware in seinen Rechnungen an Dritte als solche zu kennzeichnen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Sind die unter Punkt VII/4 genannten Voraussetzungen beim Kunden gegeben, so hat er auf Verlangen von b.merkenswert GmbH die Schuldner schriftlich zu benachrichtigen, alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Der Kunde hat Software Partner GmbH ferner, während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und herauszugeben.

4. Wird im Eigentum von b.merkenswert GmbH stehende Ware oder werden an Stelle dieser Ware getretene Forderungen durch Gläubiger des Kunden gepfändet oder abgetreten, so hat der Kunde hiervon die b.merkenswert GmbH unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen Mitteilung zu machen. Er hat b.merkenswert GmbH bei der Intervention zu unterstützen und eine eidesstattliche Versicherung zugunsten der b.merkenswert GmbH abzugeben, aus der hervorgeht, dass die gepfändete Ware oder die gepfändeten Forderungen im Eigentum der b.merkenswert GmbH stehen. Er hat weiterhin die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen. Die Kosten bei der Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.

VII. Zahlungskonditionen

1. Alle in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich in Euro pro Stück zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Fracht und Verpackung. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, berechnet b.merkenswert GmbH die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere durch Nichteinhaltung der Spezifikationen (s. V/8). werden gesondert berechnet.

2. Wir liefern grundsätzlich, wenn nichts anderes vereinbart ist, per Rechnung oder Vorauskasse. Jede Rechnung von b.merkenswert ist umgehend nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen haben ausschließlich an b.merkenswert zu erfolgen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach Rechnungsdatum, ist b.merkenswert GmbH berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 3 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet.

3. Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels ist die b.merkenswert GmbH, ohne dass es einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% p. a. auf den Rechnungsbetrag zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB). Mahnkosten werden pro Mahnung mit EUR 5,00 netto berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Bei Scheckzahlung ist dies erst dann der Fall, wenn der Scheck eingelöst ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden. Die b.merkenswert GmbH behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen und über die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.

VIII. Exportgeschäfte

Für Lieferungen an Exportkunden im Ausland gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

1. Alle Angebote, Abschlüsse und Vereinbarungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages maßgeblichem Wechselkurs der Fremdwährung zum Euro. Bei schriftlicher Angebotserstellung ist auf den Zeitpunkt der Absendung der Bestellung an b.merkenswert GmbH abzustellen. Sollte sich der Wechselkurs nach diesem Zeitpunkt ändern, so ist b.merkenswert GmbH berechtigt nach Wahl Zahlung in Euro oder in der Währung des Landes des Kunden zu verlangen.

2. Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Kunden, auch bei Frei Haus Lieferungen. Etwaige auf dem Beförderungswege entstehende Verluste durch Beschädigung, etc. gehen - gleich aus welchen Gründen - zu Lasten des Kunden.

3. Die b.merkenswert GmbH ist berechtigt, alle während der Abwicklung des Abschlusses durch Bundes- und Landesgesetz zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhungen bereits bestehender Abgaben, wodurch die Lieferung der Ware unmittelbar betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe auf den Kaufpreis aufzuschlagen.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Gütersloh. Die Bestimmungen über das Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Die Vertragsbeziehungen zwischen b.merkenswert GmbH und dem Kunden richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist Gütersloh.

Gütersloh, Januar 2015